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Künstlersozialkasse

Berlin - red.- Seit mehreren Wochen fordert der Deutsche Tonkünstlerverband im Schulterschluss mit verschiedenen Kulturverbänden (DMR, Allianz der freien Künste) eine Anpassung der Zuverdienstgrenze. Nun soll diese Grenze für in der KSK-Versicherte mit einem Nebenjob aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit mit einer Ausnahmeregelung bis zum Jahresende 2022 von € 450 im Monat auf € 1.300 im Monat angehoben werden, verkündetete Arbeitsminister Hubertus Heil. Bis zu diesem Beitrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben. Spiegel.de