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Honorarunterricht: Zustimmung zur Übergangsregelung für 2027 prüfen

Der Deutsche Musikrat veröffentlicht einen Hinweis der Deutschen Rentenversicherung: Bildungseinrichtungen sollen für 2027 erneut die ausdrückliche Zustimmung ihrer Honorarkräfte zur Anwendung des § 127 SGB IV einholen; eine E-Mail genügt. Dies ist eine Verwaltungsempfehlung zur Vermeidung von Streitigkeiten. Die gesetzliche Übergangsregelung gilt unter ihren Voraussetzungen bis 31. Dezember 2027, schafft aber keine dauerhafte Klärung des Erwerbsstatus. FTKB-Lehrkräfte sollten mit ihren Auftraggebenden prüfen, ob ihre bisherigen Erklärungen auch 2027 abdecken. Die mögliche Rentenversicherungspflicht als selbstständige Lehrkraft beziehungsweise die einschlägigen KSK-Regelungen bleiben zu beachten. Deutscher Musikrat

Stand: 28.10.2026 · Veröffentlichungsdatum des Hinweises nicht angegeben.
DRV-Hinweis beim Deutschen Musikrat · Gesetzestext § 127 SGB IV

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 28. Oktober 2026

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