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Corona-Soforthilfe Hessen: Schreiben und Fristen genau prüfen

Das hessische Rückmeldeverfahren läuft wieder. In noch offenen Fällen werden betriebliche Eigenmittel nicht mehr fördermindernd angerechnet; außerdem können tatsächlich geleistete betriebliche Darlehenstilgungen als Ausgaben berücksichtigt werden. Wer solche Tilgungen hatte, muss sie nach Aufforderung innerhalb der genannten Frist melden – bei Zeitproblemen kann beim Regierungspräsidium Kassel eine Fristverlängerung beantragt werden. Ohne Rückmeldung kann im ungünstigsten Fall die vollständige Rückzahlung verlangt werden. Bei besonderen finanziellen Härten kommen weiterhin Ratenzahlung, Stundung oder in Ausnahmefällen ein Erlass in Betracht.

Nutzen für FTKB-Mitglieder: Schreiben des Regierungspräsidiums nicht liegen lassen, Frist notieren und insbesondere betriebliche Darlehenstilgungen aus dem Förderzeitraum prüfen.

Stand: 19.09.2026 · Aktuelle FAQ des Regierungspräsidiums Kassel · Erläuterungen des Hessischen Wirtschaftsministeriums

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Veröffentlichung

So, 20. September 2026

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