Nur noch bis 30. September: Hessische Projektförderung
Gemeinnützige Vereine, gGmbHs, Kommunen und andere öffentliche oder gemeinnützige Träger können für außerschulische kulturelle Bildungsprojekte sowie Kulturvorhaben im ländlichen Hessen Zuschüsse beantragen. Das Land kann grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben übernehmen; natürliche Personen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, selbstständige FTKB-Mitglieder können jedoch mit einem Verein oder anderen förderfähigen Träger kooperieren. Für Vorhaben im Jahr 2026 endet die Antragsfrist bereits am 30. September; außerdem muss der Antrag mindestens acht Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Anträge für Projekte des Jahres 2027 sind wieder ab 1. November 2026 möglich – damit eignet sich die Meldung auch zur frühzeitigen Planung musikalischer Bildungs-, Workshop- und Veranstaltungsprojekte. Verwaltungsportal Hessen
Stand: 29.09.2026
Originalquellen: Kulturelle Bildung · Kulturprojekte im ländlichen Raum
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