KSK: Einkommensprognose für 2027 jetzt melden
KSK-versicherte Künstlerinnen, Künstler und Musikpädagogen können jetzt ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für 2027 online melden. Entscheidend ist dabei der erwartete Gewinn aus der künstlerischen Tätigkeit – also Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben –, nicht der Umsatz oder das gesamte zu versteuernde Einkommen. Die Meldung ist auch erforderlich, wenn sich das Einkommen gegenüber 2026 voraussichtlich nicht verändert. Abgabefrist ist der 1. Dezember 2026; die daraus errechneten neuen Beiträge werden erstmals am 5. Februar 2027 fällig. kuenstlersozialkasse.de
Stand: 28.09.2026 · Einkommensmeldung und Erläuterungen der KSK
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