Musikunterricht und Umsatzsteuer: Übergangsregel bis Ende 2027
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neu gefasste Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen und Unterricht durch Privatlehrkräfte. Auch selbstständiger Instrumental- und Gesangsunterricht kann steuerfrei sein, wenn er planmäßig, methodisch und auf konkrete Lernziele ausgerichtet ist; reine Freizeitangebote bleiben dagegen steuerpflichtig. Das Bundesfinanzministerium lässt für Leistungen vor dem 1. Januar 2028 weiterhin die Anwendung der früheren Verwaltungsregelungen zu, und ältere Bescheinigungen bleiben grundsätzlich bis zu ihrem Ablauf oder Widerruf gültig. FTKB-Mitglieder sollten Unterrichtskonzept, Lernziele und fachliche Qualifikation dokumentieren und vor Änderungen ihrer Rechnungen oder Umsatzsteuererklärungen eine steuerliche Prüfung einholen.
Stand: 21.09.2026 · BMF-Schreiben vom 24.10.2025
Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen · Fachinformation des DTKV Berlin-Brandenburg
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