Bis zu 18.000 Euro für musikalisch aktive Landgemeinden
Ländliche Orte mit höchstens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können sich als „Landmusikort des Jahres 2027“ bewerben. Vergeben werden drei Bundespreise zwischen 6.000 und 18.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Vereine oder Musiker können den Antrag nicht selbst stellen, aber gemeinsam mit der Kommune ein musikalisches Projekt entwickeln und die Bewerbung anstoßen. Für FTKB-Mitglieder mit guten Kontakten zu Gemeinden und Amateurensembles bietet sich damit eine interessante Kooperationsmöglichkeit.
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2027.
Stand: 17.09.2026 · Originalmeldung: 15.09.2026 · Ausschreibung, Voraussetzungen und Antrag
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